Die Landwirtschaft ist ein besonders krisenanfälliger Wirtschaftssektor. Neben Pflanzenkrankheiten und Tierseuchen sind lange Dürreperioden und andere Auswirkungen des Klimawandels zum größten Risikofaktor geworden. Die Stabilisierung der Einkommen wird in Zukunft an Bedeutung gewinnen. Die EU will im neuen Aktionsplan ab 2021 den Agrarsektor krisenfester machen und anstatt der klassischen Risikoversicherungen mehr in die Förderung von Gegenseitigkeitsfonds investieren. „Versicherungen sind kein Allheilmittel, ein großer Teil der Förderungen wird letztlich in Versicherungsunternehmen gespült. Es bleibt weniger Geld für die Landwirtinnen und Landwirte selbst Maßnahmen gegen Ernteausfälle zu treffen“, sagt EU-Abgeordneter Hannes Heide. Das bestätigt auch ein Bericht des Europäischen Rechnungshofs.
Weiterbildung statt Überversicherung
Der Bericht empfiehlt den Mitgliedstaaten vor allem in Information und Weiterbildung der Landwirtinnen und Landwirte zu investieren um Präventivmaßnahmen gegen Einkommensschwankungen setzen zu können. Finanziert werden soll das aus den Fördertöpfen der ländlichen Entwicklung. Österreichs Bäuerinnen und Bauern beziehen in der laufenden Periode (2014-2020) von der EU knapp 4,9 Milliarden Euro für Direktzahlungen und weitere knapp 4 Milliarden Euro für regionale Initiativen. „Die Reform der europäischen Agrarpolitik muss Direktzahlungen endlich an der Arbeitsleistung und nicht an den Grundflächen ausrichten. Sonst bleiben kleinere Landwirtschaften weiter auf der Strecke“, sagt Heide.
Zukunft der Risikoversicherung
Die Zukunft des Risikomanagements sieht die EU-Kommission in Gegenseitigkeitsfonds. Je mehr Landwirtinnen und Landwirte sich versichern, desto geringer die Kosten. Das EU-Agrarbudget stellt dafür Fördergelder zur Verfügung, die vor allem in Frankreich und Italien genutzt werden. Österreich holt die Gelder für die Ernteversicherung aus Brüssel nicht ab. Österreich gehört zu den sieben Mitgliedstaaten mit einem eigenfinanzierten nationalen Versicherungssystem. Die angebotene Ernteversicherung für Hagel und Frostschäden wird nicht aus dem EU-Agrarbudget und auch nicht aus dem nationalen Landwirtschaftsbudget, sondern mit Mitteln aus dem Katastrophenfonds sowie aus Länderbudgets bezuschusst.